Können auch Quereinsteiger eine Prüfung zum Baumpfleger ablegen?
Ja, im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist im § 45, Zulassung in besonderen Fällen, 2. Abs. genau dieser Fall geregelt. „ Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll“. Nach 4,5 Jahren Tätigkeit in der Baumpflege, wäre also eine Zulassung zur Abschlussprüfung möglich.
In den Fachrichtungen Friedhofsgärtnerei und Garten- und Landschaftsbau wird z.B. ein sechs- bis achtwöchiger Vorbereitungskurs durch die Landwirtschaftskammer NRW angeboten, der auf eine solche Abschlussprüfung vorbereitet.